Vereinbarung
(Version 1.1)


Zweck dieses Vertrags ist es sicher zu stellen,
dass die ärztliche Behandlung von Patienten/-innen,
die von PCF-Online vermittelt worden sind,
unverzüglich honoriert werden kann.
Der Behandler - ungeachtet seiner Rechtspersönlichkeit
im folgenden "Arzt" genannt - schließt hierzu mit PCF-Online
den folgenden Vermittlungsvertrag.

  1. PCF-Online teilt dem Interessenten die Kontaktanschrift wenigstens
    eines leistungsbereiten Arztes mit, an den sich der Interessent
    sodann zwecks Abschluß eines Behandlungsvertrages wendet
    (geworbener Patient).

  2. Der Arzt meldet PCF-Online, wenn ein geworbener Patient den Arzt kontaktiert.
    Kommt zwischen Arzt und Patient daraufhin ein Behandlungsvertrag zustande,
    hat PCF-Online hierfür eine Aufwandsentschädigung von 20%
    des Behandlungspreises verdient.

Ärztliche Leistung
  1. Der Arzt vereinbart mit PCF-Online pauschale Honorare für gruppenmäßig
    bestimmte ärztliche Behandlungsleistungen. Diese Honorare beinhalten
    die Vergütung für ärztliche Beratung, Aufklärung, ambulante und stationäre
    Behandlung sowie die erforderliche Nachbehandlung.
    Eine individuelle Über- oder Unterschreitung des Pauschalpreises
    von bis zu 15% ist unbeachtlich.

  2. Der Arzt sichert vorbehaltlich der Gesundheitsprüfungen des Patienten zu,
    die vom Patienten gewünschte Behandlung zu dem zwischen Arzt und PCF-Online
    vereinbarten Festpreis vorzunehmen. Ergibt die Gesundheitsprüfung
    des Patienten, dass der Festpreis nicht eingehalten werden kann,
    soll bei Überschreitungen von voraussichtlich mehr als 10%
    eine individuelle Vereinbarung getroffen werden.

  3. Soweit die Behandlungsleistung des Arztes der Umsatzsteuerpflicht unterliegt,
    ist die Aufwandsentschädigung vom Nettobetrag zu bilden
    und zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer auszuzahlen.

  4. Der Arzt trägt dafür Sorge, dass der Patient ihn von der Verpflichtung entbindet,
    eine Rechnung nach GOÄ zu erstellen.

  5. Der Arzt läßt sich vom Patienten nach der OP eine Ausführungsbestätigung unterschreiben,
    die er sofort, zusammen mit der Rechnung an PCF-Online weiterleitet.

Finanzierungsleistung
  1. Hat der Patient über PCF-Online eine Finanzierung der Behandlungskosten
    beantragt, soll der Behandlungsvertrag nicht vor Ablauf einer Rücktrittsfrist
    von derzeit 14 Tagen geschlossen werden.
    PCF-Online teilt dem Arzt unverzüglich nach Eingang der Meldung mit,
    wann ein Behandlungsvertrag ohne Gefährdung der Honorarzahlung
    geschlossen werden kann.

  2. PCF-Online sorgt für den fristgerechten Zahlungseingang durch den Darlehensgeber
    und verwahrt die Finanzierungssumme für den Arzt treuhänderisch.

  3. PCF-Online verpflichtet sich, das vereinbarte Behandlungshonorar unter Abzug
    der Aufwandsentschädigung unverzüglich, d.h. innerhalb von bis zu vier Wochen,
    auf ein vom Arzt zu bestimmendes Konto auszuzahlen.

Gewährleistung
  1. Der Arzt sichert PCF-Online zu, dass er für die von ihm ausgeführten Behandlungen
    eine ausreichende Arzthaftpflichtversicherung abgeschlossen hat.



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