Zweck dieses Vertrags ist es sicher zu stellen,
dass die ärztliche Behandlung von Patienten/-innen,
die von PCF-Online vermittelt worden sind,
unverzüglich honoriert werden kann.
Der Behandler - ungeachtet seiner Rechtspersönlichkeit
im folgenden "Arzt" genannt - schließt hierzu mit PCF-Online
den folgenden Vermittlungsvertrag.
-
PCF-Online teilt dem Interessenten die Kontaktanschrift wenigstens
eines leistungsbereiten Arztes mit, an den sich der Interessent
sodann zwecks Abschluß eines Behandlungsvertrages wendet
(geworbener Patient).
-
Der Arzt meldet PCF-Online, wenn ein geworbener Patient den Arzt kontaktiert.
Kommt zwischen Arzt und Patient daraufhin ein Behandlungsvertrag zustande,
hat PCF-Online hierfür eine Aufwandsentschädigung von 20%
des Behandlungspreises verdient.
Ärztliche Leistung
-
Der Arzt vereinbart mit PCF-Online pauschale Honorare für gruppenmäßig
bestimmte ärztliche Behandlungsleistungen. Diese Honorare beinhalten
die Vergütung für ärztliche Beratung, Aufklärung, ambulante und stationäre
Behandlung sowie die erforderliche Nachbehandlung.
Eine individuelle Über- oder Unterschreitung des Pauschalpreises
von bis zu 15% ist unbeachtlich.
-
Der Arzt sichert vorbehaltlich der Gesundheitsprüfungen des Patienten zu,
die vom Patienten gewünschte Behandlung zu dem zwischen Arzt und PCF-Online
vereinbarten Festpreis vorzunehmen. Ergibt die Gesundheitsprüfung
des Patienten, dass der Festpreis nicht eingehalten werden kann,
soll bei Überschreitungen von voraussichtlich mehr als 10%
eine individuelle Vereinbarung getroffen werden.
-
Soweit die Behandlungsleistung des Arztes der Umsatzsteuerpflicht unterliegt,
ist die Aufwandsentschädigung vom Nettobetrag zu bilden
und zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer auszuzahlen.
-
Der Arzt trägt dafür Sorge, dass der Patient ihn von der Verpflichtung entbindet,
eine Rechnung nach GOÄ zu erstellen.
-
Der Arzt läßt sich vom Patienten nach der OP eine Ausführungsbestätigung unterschreiben,
die er sofort, zusammen mit der Rechnung an PCF-Online weiterleitet.
Finanzierungsleistung
-
Hat der Patient über PCF-Online eine Finanzierung der Behandlungskosten
beantragt, soll der Behandlungsvertrag nicht vor Ablauf einer Rücktrittsfrist
von derzeit 14 Tagen geschlossen werden.
PCF-Online teilt dem Arzt unverzüglich nach Eingang der Meldung mit,
wann ein Behandlungsvertrag ohne Gefährdung der Honorarzahlung
geschlossen werden kann.
-
PCF-Online sorgt für den fristgerechten Zahlungseingang durch den Darlehensgeber
und verwahrt die Finanzierungssumme für den Arzt treuhänderisch.
-
PCF-Online verpflichtet sich, das vereinbarte Behandlungshonorar unter Abzug
der Aufwandsentschädigung unverzüglich, d.h. innerhalb von bis zu vier Wochen,
auf ein vom Arzt zu bestimmendes Konto auszuzahlen.
Gewährleistung
-
Der Arzt sichert PCF-Online zu, dass er für die von ihm ausgeführten Behandlungen
eine ausreichende Arzthaftpflichtversicherung abgeschlossen hat.
|